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Die Seenberatung am Waginger und Tachinger See

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Mit der seit dem Jahr 2000 geltenden Wasserrahmenrichtlinie hat die Europäische Union in all ihren Mitgliedsstaaten einheitliche Umweltziele für den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser aufgestellt. So wurde eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, wie Wasser auf hohem Niveau zu schützen ist. Mit der Richtlinie wird die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt gestellt. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Grund- und Oberflächenwasser nach Möglichkeit bis 2015 - spätestens bis 2027 - den guten Zustand erreichen. Ein bereits jetzt erreichter sehr guter oder guter Zustand ist zu erhalten. Als Referenzmerkmale gelten vor allem die Vielfalt an Flora und Faua in den Gewässern und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers.
Grundsätzlich gilt bezüglich des Zustands der Gewässer sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot.

Der Waginger See hat den guten Gewässerzustand nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie bisher noch nicht erreicht. Grund dafür sind zu hohe Phosphoreinträge, die auch aus der Landwirtschaft kommen. Dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein stehen deshalb drei Seenberater zur Verfügung, die die Landwirte im Seeneinzugsgebiet des Waginger- und Tachinger Sees intensiv zu einer ganzen Palette von Themen zum Seenschutz beraten:

  • notwendige Güllelagerkapazität
  • optimale Ausbringung von Wirtschaftsdüngern unter Berücksichtigung der Bodenuntersuchungsergebnisse
  • Erstellung von Hof-Tor-Bilanzen
  • Optimierung der Produktionstechnik im planzlichen und tierischen Bereich zur Verringerung der Nährstofffrachten
  • Einhaltung von ausreichenden Abständen bei Düngung und Pflanzenschutz im Bereich des Pflanzenschutzes zu Gewässern
  • Beratung zu Fördermaßnahmen zur Gewässerreinhaltung und zu Rückhaltemaßnahmen (Drainagen, Silosickersaft-Auffangbehälter)
  • Beratung zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm
  • Beratung zur Umstellung auf ökologischen Landbau

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